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Achtung vor Fake-Abmahnungen per E-Mail

Achtung: Aktuell sind Fake-Abmahnungen per E-Mail wegen Verstoß gegen die Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO im Umlauf. Wer eine solche Abmahnung per E-Mail bekommt, sollte vorsichtig sein und nicht voreilig den Anhang unbekannten Inhalts öffnen.


Hintergrund

Wer eine Abmahnung bekommt, sieht sich oftmals erheblichen Kosten ausgesetzt. Aber Abmahnungen sind nicht nur im Hinblick auf die Kosten ein Ärgernis, sondern treffen den Abgemahnten meist auch unverhofft.

 

Abmahnungen dienen grundsätzlich dem Zweck, Verstöße von Unternehmen, sei es aus wettbewerbsrechtlicher oder aus markenrechtlicher Sicht, schnell, außergerichtlich und unbürokratisch abzustellen. Im Wettbewerbsrecht erfolgt dies im Regelfall durch die Wettberwerber / Konkurrenz oder durch Wettbewerbsverbände. Im Markenrecht erfolgt dies durch den Marken- bzw. Rechteinhaber. Ist die Abmahnung berechtigt, ist es schwer bzw. nahezu unmöglich, rechtlich dagegen vorzugehen. Man kann hier jedoch versuchen, eine Kostenreduktion zu erreichen.

 

Anders sieht die rechtliche Situation bei unberechtigten Abmahnungen aus. Hier bestehen weitaus bessere Chancen, erfolgreich gegen die Abmahnung vorzugehen.

 

Achtung vor Fake-Abmahnungen

Aktuell sinde jedoch Abmahnungen im Umlauf, die weden wettbewerbsrechtlicher noch markenrechtlicher Natur sind. In der E-Mail wird ein Verstoß gegen die Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO behauptet. Im Anhang der E-Mail befindet sich ein Dokument unbekannten Inhalts - aller Wahrscheinlichkeit nach ein Virus.

 

Was ist passiert?

Unbekannte Täter haben per E-Mail gefälschte Abmahnungen im Namen von Rechtsanwaltskanzleien verschickt. Der Grund der Abmahnung sei eine behauptete Verletzung der Informationspflichten auf der Webseite des Abgemahnten gemäß Art. 13 DSGVO. Im Anhang der E-Mail befindet sich eine Datei, deren Inhalt unbekannt ist und die aller Wahrscheinlichkeit nach einen Virus enthält.

 

Achtung: Die jeweils benannten Rechtsanwälte haben die E-Mail nicht selbst verschickt und haben mit der Abmahnung nichts zu tun.

 

Fazit

Es ist davon auszugehen, dass es sich um Fake-Abmahnungen hantelt. Der Inhalt des Anhangs könnte virenbelastet sein.

 

Abmahnungen enthalten in der Regel eine Schilderung des Sachverhalts, weitere Details zu den vorliegenden Verstößen sowie (in den meisten Fällen) eine vorformulierte strafbewehrte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung. Des Weiteren kommen Abmahnungen grundsätzlich nicht ausschließlich per E-Mail. Unternehmen sollten besonders vorsichtig sein, sollten sie eine Abmahnung per E-Mail bekommen.

 

Ob Verstöße gegen die DSGVO ganz allgemein und gegen die Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO im Besonderen überhaupt abmahnfähig sind, ist aktuell umstritten und noch nicht abschließend geklärt.

 

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten oder haben Sie Fragen zum Thema Datenschutz, Abmahnung, Informationspflichten, etc., stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 

 

Anna Rehfeldt, LL.M.

Rechtsanwältin und Datenschutzbeauftragte

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