Datenschutzerklärung - DSGVO - Abmahnung

Die Datenschutzerklärung


Die Datenschutzerklärung

Keine Unternehmenswebseite sollte ohne Datenschutzerklätung sein. Neben dem Impressum und den sonstigen Pflichtangaben müssen Webseiten auch zwingend Informationen zur Datenverarbeitung enthalten. Neben der gesetzlichen Verpflichtung, dienen Datenschutzerklärungen und deren Einhaltung aber auch dem Aufbau von Vertrauen und einem positiven Image für das Unternehmen.

 

Praxisbeispiel: Die Bereitschaft von Kunden beispielsweise in Formularen auch freiwillige Angaben zu machen, kann sich erhöhen, wenn sie wissen, dass mit ihren Daten verantwortungsbewusst und sicher umgegangen wird. Eine Datenschutzerklärung kann somit zugleich ein Mittel sein, um Vertrauen durch Transparenz zu schaffen. Dieser Aspekt sollte bereits in die Marketingstrategie eingebunden werden.

 

Mit der Datenschutzerklärung (privacy policy) erklärt der Unternehmer gegenüber den Nutzern, Kunden und sonstigen Betroffenen, ob, wie und in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden und an wen diese Daten unter Umständen weitergegeben werden.

 

Achtung: Die Datenschutzerklärung muss den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen und alle Datenverarbeitungsvorgänge, die über die Webseite erfolgen, informieren! Die Datenschutzerklärung auf der Webseite ist nicht mit den Informationspflichten gem. Art. 13 DSGVO zu verwechseln.

 

Bei Rückfragen stehe ich als Rechtsanwältin und externe Datenschutzbeauftragte gerne zur Verfügung.


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