Datenschutz & Datensicherheit

IT- Sicherheit und Datensicherheit


Datenschutz und Datensicherheit

Für eine zulässige Datenverarbeitung sind neben den rechtlichen Voraussetzungen auch die technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) für die Datensicherheit vorzunehmen, sogenannte IT-Sicherheit.

 

Zu den organisatorischen Maßnehmen zählen insbesondere unternehmerische Regelungen über Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, wie beispielsweise Dienstanweisungen, Betriebsvereinbarungen oder die allgemeine Festsetzung von Mindeststandards. Insbesondere ist hier auch an die Verschwiegenheitspflicht der Mitarbeiter zu denken.

 

Zu den technischen Maßnahmen gehören demgegenüber insbesondere Sicherheitsmaßnahmen wie eine Zugangssicherung (z.B. der Passwortschutz), Datensicherungen, Virenschutz sowie der Schutz vor unbefugtem Zugriff Dritter (Hacker).

 

Die IT-Sicherheit beruht auf den drei Säulen Organisation - Technik - Recht. Ein absoluter Schutz ist praktisch jedoch nicht zu erreichen. Unternehmen müssen jedoch alles erforderliche und wirtschaftlich vertretbare unternehmen, um einen optimalen und effektiven Schutz zu erreichen.

 

Bei Rückfragen stehe ich als Rechtsanwältin und externe Datenschutzbeauftragte gerne zur Verfügung.


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